Rauchmelderpflicht Niedersachsen

Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Rauchmelderpflicht in Niedersachsen wurde am 14. Dezember 2010 von der niedersächsischen Landesregierung vorgebracht. In weiterer Folge wurde die Rauchmelderpflicht am 20.März 2012 durch Ergänzung des § 44 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) um den Absatz 5 eingeführt, wobei zunächst alle Neubauten und Umbauten ab dem 1.11.2012 unmittelbar betroffen waren.

Täglich verunglücken zwei Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Denn Rauch ist schneller und lautloser als Feuer.

Seit 1990 wird von dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen Brandschutzerziehung für Kinder und Jugendliche in Kindergärten und Schulen praktiziert. Im Laufe der letzten Jahre kamen noch einige Aufgabenbereiche hinzu: Brandschutzaufklärung, für Erwachsene, Senioren, Menschen mit Behinderung und Menschen mit Migrationshintergrund.